05.02.2020
Auszüge aus dem 61. Jahresbericht des Wehrbeauftragten vom 28.01.2020 - Beförderungssituation
Stockende Beförderung wegen fehlendem Fluggerät hemmt die Berufszufriedenheit.
Im aktuellen Jahresbericht des Wehrbeauftragten findet sich das Folgende:
Beförderungssituation
(...) Leider kommt es immer wieder vor, dass die Bundeswehr Soldaten wegen fehlender Ausbildungskapazitäten nicht rechtzeitig befördern kann.
- Ein Hubschrauberführer im Dienstgrad Oberleutnant, der alle Ausbildungsabschnitte erfolgreich durchlaufen hatte, konnte nicht zum Hauptmann befördert werden, da ihm die dazu erforderliche Musterschulung auf der CH-53 fehlte. Diese fand nicht statt, da die funktionsfähigen Maschinen sich überwiegend im Einsatz in Afghanistan befanden. Der Soldat konnte die Flugstunden zwar ersatzweise auf einem anderen Waffensystem erbringen und so die Voraussetzungen für die Beförderung erfüllen, dennoch erfolgte die Beförderung später als ursprünglich geplant.
Auch wenn kein Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Beförderung besteht, sollte die Bundeswehr solche Verzögerungen soweit wie möglich vermeiden, um die Attraktivität für fliegerische Verwendungen zu erhalten. (...)